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Waldbauern in NRW fordern 16,5 Mio. Euro Entscheidung muss her!

Video vom Waldbauernverband NRW

Der Wald im Ballungsraum

Ballungsraum

Mitten im Ballungsraum zwischen Düsseldorf, Duisburg, Mülheim a. d. Ruhr und Ratingen befindet sich das Waldgebiet, welches durch unsere Förster und Waldarbeiter bewirtschaftet wird. Jeder Quadratmeter dieser Waldfläche ist Landschaftsschutzgebiet und ca. 30% sogar Naturschutzgebiet. Diese Oase der Natur besitzt somit einen besonderen ökologischen Stellenwert. Hier finden vielen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, die im städtischen Raum weitestgehend verdrängt wurden. Unser Forstbetrieb ist bestrebt, diese Waldflächen so zu gestalten, dass auch besonders seltene Tier- und Pflanzenarten geschützt und gefördert werden.

Neben der Natur- und Artenschutzfunktion sorgt der Wald im Ballungsraum auch für bessere Luft, sauberes Grundwasser, weniger Lärm und Sichtschutz.

Mittelwald

Ein besonderes Projekt zur Förderung der Artenvielfalt ist der sogenannten Mittelwald. Ein Mittelwald zeichnet sich durch zwei Schichten aus, eine Oberschicht aus alten Bäumen, meist Eichen, die als Bauholz dienen und eine Unterschicht aus Laubbaumarten, die zur Brennholzgewinnung dienen.

Dieses spezielle Waldbild war im Mittelalter weit verbreitet. Die Menschen konnten so gleichzeitig Bauholz und Brennholz aus einer Waldfläche gewinnen. Heutzutage ist dieses Waldbild weitestgehend aus unserer Landschaft verschwunden. Gleichzeitig sind auch die Tierarten, die sich im Laufe der Jahre auf diesen Lebensraum spezialisiert haben, selten geworden. Ein Beispiel hierfür ist der Mittelspecht, dessen Lebensraum durch die Wiederherstellung des historischen Waldbildes gefördert wird.

Gemeinsam mit den Forst- und Naturschutzbehörden wurde ein Konzept entwickelt, auf ca. 20 Hektar im FFH-Gebiet Überanger Mark Mischwälder in die historische Nutzungsform des Mittelwaldes zu entwickeln.

Habitatbäume und Totholz

Unter Habitatbäumen versteht man alte Bäume, die auf Grund von Höhlen, großen Totholzästen oder ähnlichen Besonderheiten einen Unterschlupf für verschiedene Tierarten darstellen. Oft nisten in solchen Bäumen seltene Vögel, Fledermäuse oder Säuger, wie beispielsweise der Siebenschläfer.

Totholz ist ein Bestandteil des biologischen Kreislaufes im Wald. Es entsteht, wenn Bäume absterben und sich ihr Holz langsam zersetzt. Viele, insbesondere seltene Arten sind auf diesen Lebensraum angewiesen. Flechten, Pilze, Insekten und Vögel leben vom oder am Totholz und finden hier ihre Nahrung und Brutstätten.
In unseren Wäldern findet sich überall stehendes und liegendes Totholz als Lebensraum für diese oft seltenen Arten.

Der dauerhafte Erhalt von Biotopbäumen und Totholz ist ein wichtiger Baustein für die besondere biologische Vielfalt und den Artenschutz im Wald. Hierfür verzichtet der Forstbetrieb bewusst auf die Nutzung dieser Bäume und des Holzes.

Kohlendioxidspeicher

In Zeiten des Klimawandels gewinnen unsere heimischen Wälder für die Kohlenstoffdioxidspeicherung immer mehr an Bedeutung, denn Holz besteht zur Hälfte aus Kohlenstoff. Für die Kohlenstoffdioxidspeicherung sind die Baumarten besonders wertvoll, die ein schnelles Wachstum haben und nach der Ernte der dauerhaften Nutzung überführt werden, beispielsweise als Bauholz. Baumarten, auf die dies zutrifft, sind in erster Linie Nadelbaumarten wie Fichte und Douglasie. Auch diese Baumarten finden in der Bewirtschaftung unserer Wälder einen Platz. Laubbaumarten wie beispielsweise die Buche wird zum Großteil als Brennholz verkauft, somit kann diese Baumart trotzdem zur Vermeidung von Kohlendioxyd-Immissionen beitragen, indem fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas ersetzte werden.

Nachhaltig wirtschaften bedeutete, dass die Nachkommen mit dem Einkommen ein Auskommen haben

Waldbesuch

 

Die Besonderheit unserer Wälder lädt natürlich viele Naturfreunde und Erholungssuchende zu einem Waldbesuch ein. Wir freuen uns über das Interesse an diesem Stück Natur und heißen Sie willkommen. Gleichzeitig wollen wir darauf hinweisen, dass beim Besuch des Waldes einige Regeln einzuhalten sind. Nur dann ist die Erhaltung unserer einzigartigen Wälder und von ungestörten Lebensräume für Wildtiere möglich.

 

Gesamtes Waldgebiet

In unserem gesamten Waldgebiet gelten folgende Regeln:

  1. Lassen Sie keinen Müll im Wald zurück.
  2. Versuchen Sie wildlebende Tiere nicht zu beunruhigen.
  3. Jungtiere dürfen nicht berührt werden, da sie ansonsten vom Muttertier verstoßen werden, da das Muttertier den menschlichen Geruch meidet.
  4. Das Beschädigen von Ameisenhaufen ist nicht erlaubt.
  5. Zerstören oder verletzen Sie keine Pflanzen oder Pilze.
  6. Das Benutzen von motorisierten Fahrzeuge im Wald ist nicht gestattet. E-Bikes sind hier eine Ausnahme.
  7. Das Fahrradfahren, ist nur auf den befestigten Wegen gestattet.
  8. Achten Sie darauf, dass Ihr Hund die Wege nicht verlässt.
  9. Nehmen sie auf andere Waldbesucher Rücksicht.
  10. Feuer ist im Wald aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  11. Das Betreten von Hochsitzen ist verboten.
  12. Auf Bäume klettern ist sehr gefährlich und deswegen nicht gestattet.
  13. Wildschutzzäune dürfen nicht beschädigt werden.
  14. Sperrungen, bei Fällarbeiten im Wald dürfen nicht überschritten werden. Dort besteht Lebensgefahr!

Naturschutzgebiet

In den ausgewiesenen Naturschutzgebieten sind zusätzlich folgende Tätigkeiten verboten:

  1. Das Verlassen der Wege und Parkplätze.
  2. Das Aufstellen von Verkaufsstände oder Verkaufswagen.
  3. Feuer zu entfachen oder zu verursachen.
  4. Campen oder Zelten.
  5. Veranstaltungen jeder Art durchzuführen.
  6. Mit Luftsportgeräten (Heißluftballons, Drachenfliegern oder Gleitschirmen) zu landen oder zu starten.
  7. Hunde unangeleint mit sich zu führen oder Hundesportübungen durchzuführen.
  8. Das Baden in Seen, Teichen und Bächen.
  9. Das betreten von Eisflächen.
  10. Gewässer anlegen oder zu verändern.
  11. Den Gewässerhaushalt zu verändern.
  12. Wald- oder Forstflächen oder Gehölzbestände zu beweiden.
  13. Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, Feld oder Ufergehölze, Obstbäume, wildwachsende Pflanzen, Pilze oder Flechten gänzlich oder teilweise zu beseitigen, zu beschädigen, auszureißen, auszugraben, abzutrennen oder in sonstiger Weise in ihrem Bestand zu gefährden.
  14. Wildlebende Tiere zu fangen, zu töten, zu verletzen oder mutwillig zu beunruhigen, ihnen nachzustellen oder zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen.
  15. Brut- und Lebensstätten wildlebender Tiere zu zerstören, ihre Puppen, Larven, Eier oder sonstige Entwicklungsformen fortzunehmen, zu sammeln, zu beschädigen, zu entfernen oder in sonstiger Weise deren Fortpflanzung zu behindern.
  16. Pflanzen, deren vermehrungsfähige Teile sowie Tiere einzubringen, auszusetzen oder anzusiedeln.

Natur erleben – zur Ruhe kommen

Hätten Sie’s gewußt?

Für die Pilzfreunde:

Das Sammeln von Pilzen ist nur dann gestattet, wenn die gesammelte Menge die Tagesration einer Person nicht überschreitet.

Für die GeoCacher:

Auch beim GeoCeachen dürfen die allgemein geltenden Regeln nicht missachten werden. Das GeoCachen ist nur in der unmittelbaren Umgebung von Wegen gestattet.

Weitere Informationen

erhalten Sie im Landesforstgesetz NRW  und im Landesnaturschutzgesetz NRW